Rechtsanwalt Dr. Rainer Aßhauer
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Arbeitsrecht

Beratung – ein wichtiges Thema, denn nicht unvermeidlich muss eine Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Gericht enden. Da gilt es im Vorfeld zunächst einmal Dienst- und Arbeitsverträge so zu gestalten, dass für beide Seiten klar ist, worauf sie Ansprüche haben und worauf nicht wie beispielsweise Kündigungsfristen, Vergütung, Gratifikation, Urlaub, sachlicher Grund für Befristung etc..

Schwierig ist auch die Konstellation, dass ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis beenden möchte, aber wegen einer etwaigen Sperre durch das Jobcenter nicht selbst kündigen will und der Arbeitgeber kein gesteigertes Interesse daran hat, aktiv zu werden. In dieser Situation sind praktikable Lösungen anzustreben.

Und kommt es dann doch zu einer Kündigung, spielt es eine entscheidende Rolle, ob diese Kündigung aus verhaltens-, betriebs- oder krankheitsbedingten Gründen ausgesprochen wurde, und erst recht steht viel auf dem Spiel, wenn es sich um eine fristlose Kündigung handelt.

Das Zeugnis und die Formulierungen sind oft „tückisch“ und für den Laien ist immer wieder kaum entzifferbar, was wirklich gemeint ist.

Insbesondere in folgenden Bereichen besteht Regelungsbedarf, in denen meine Kanzlei Ihnen beratend zur Seite steht:

  • Prüfung und Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag
  • Abfindung
  • Teilzeit- und Befristungsrecht
  • Urlaubsrecht
  • Abmahnung
  • Zeugnis
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