Rechtsanwalt Dr. Rainer Aßhauer
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Erbrecht

Familiäre Auseinandersetzungen treten oft in aller Härte nach dem Tod eines Angehörigen auf. Sehr häufig gibt es kein Testament, es gilt also die gesetzliche Erbfolge: Erbfolge erster Ordnung (Abkömmlinge), zweiter Ordnung (Eltern und deren Abkömmlinge), dritter Ordnung (Großeltern und deren Abkömmlinge). Zu welchen Anteilen am Nachlass wird geerbt, welche Erben schließen die anderen aus etc.?

Die Antworten sind sehr häufig kompliziert und besser ist es, sie bereits zu Lebzeiten zu regeln, nämlich durch ein Testament. Dazu bedarf es einer eingehenden Beratung, die sich insbesondere erstreckt auf den überlebenden Ehepartner (z. B. Berliner Testament), auf Vollmachten über den Tod hinaus, auf Zuwendungen an Dritte (Vermächtnis). Zuweilen ist es auch sinnvoll, einen Testamentsvollstrecker zu benennen.

Die typischen Probleme sind:

  • Testamentsgestaltung
  • Vermächtnis
  • Pflichtteilsrecht
  • Teilungsanordnung
  • Testamentsvollstreckung