Rechtsanwalt Dr. Rainer Aßhauer
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Familienrecht

Es gibt kaum einen emotionaleren Bereich als das Familienrecht. Denn hier geht es um existenzielle Fragen wie: Ehevertrag, Trennung, Scheidung, Unterhalt, Zugewinn, Umgangs- und Sorgerecht, Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften).

Das sollte so früh wie möglich mit der Gegenseite geklärt und per Vereinbarung festgelegt werden, bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Wenn sich jedoch der Ehepartner sperrt, dann ist die gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich.

Eine besondere Rolle spielt dabei oft: Wie soll mit der gemeinsamen Immobilie verfahren werden oder die dem einen Ehepartner gehört, aber in die der andere Ehepartner (oder dessen Eltern oder sonstige Dritte) viel Geld investiert hat?

Der Regelungsbedarf erstreckt sich also insbesondere auf:

  • Ehescheidung
  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Auseinandersetzung von Miteigentumsrechten an Grundstücken und Eigentumswohnungen