Rechtsanwalt Dr. Rainer Aßhauer
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Werdegang
- Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten München und Köln
- Promotion zum Doktor der Rechte über ein arbeitsrechtliches Thema
- Rechtsanwalt seit 1975
- seit 1977 selbstständiger Rechtsanwalt
- seit 1988 Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Übernahme verwaltungs- und arbeitsrechtlicher Mandate auf Vermittlung eines größeren Lehrerverbandes in NRW
- Bearbeitung arbeitsrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Angelegenheiten für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in NRW
- Beratung und gerichtliche Vertretung diverser mittelständiger Unternehmen vor allem im Arbeitsrecht
